Elternvertretung

Jede Klasse wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres zwei Elternvertreter. Die Aufgaben, die sie als Elternvertreter übernehmen, sind überschaubar: Bei Fragen, die die ganze Klasse betreffen, sind sie Ansprechpartner. Sie legen in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen für die Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend) fest. Sie laden zur Klassenpflegschaftssitzung ein und übernehmen, wenn nötig, die Diskussionsleitung. Sie informieren die Eltern ihrer Klasse über die wichtigsten Punkte der Elternbeiratssitzung und unterstützen nach Kräften und Möglichkeiten die Lehrkräfte bei der Organisation von Aktivitäten, die die Klasse oder die ganze Schule betreffen.

Die Elternvertreter aller Klassen bilden zusammen den Elternbeirat. Der Elternbeirat kommt zweimal im Schuljahr im Haupthaus „Auf der Reutte“ zur Elternbeiratssitzung zusammen. Der Elternbeirat wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres aus seiner Mitte eine Elternbeiratsvorsitzende oder einen Elternbeiratsvorsitzenden, eine Stellvertretung, sowie fünf Vertreter der Eltern, die zusammen mit der oder dem Elternbeiratsvorsitzenden an der Schulkonferenz teilnehmen.

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schulkindern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. Der Schulkonferenz steht unsere Schulleiterin vor. Von Seiten der Lehrkräfte ist die Schulkonferenz mit sechs Lehrkräften besetzt.

Im Gesamtelternbeirat, der mindestens einmal jährlich tagt, kommen die Elternbeiratsvorsitzenden und stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden aller Schulen der Stadt und des Verwaltungsverbandes Langenau zusammen. Der Gesamtelternbeirat ist für alle über den Bereich der einzelnen Schulen hinausgehenden Angelegenheiten zuständig.

Schließlich gibt es als Elternvertretung in Baden-Württemberg noch den Landeselternbeirat. Dieser besteht aus gewählten Vertretern der Eltern und berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher.